Man kann man davon ausgehen, dass Seitenbetreiber, die ihre Webseiten ins Netz stellen, auch damit einverstanden ist, dass auf diese Websiten verlinkt wird. Juristisch gesehen wird hier das Einverständnis des Inhabers der Seite fingiert.Sie müssen den Betreiber der Seite, auf die sie verlinken wollen, nicht um Erlaubniss fragen. Quelle